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Die Stadt Ratingen bleibt konsequent.
„Im gerichtlichen Verfahren gegen den Besitzeinweisungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau einer Kohlenmonoxydpipeline bleibt die Stadt Ratingen konsequent bei ihrer Haltung“. Dies teilt Bürgermeister Harald Birkenkamp mit. „Ich habe mir von meinem Kollegen Dr. Dünchheim aus Monheim das technische Gutachten von Prof. Falkenhain geben lassen. Da erkennt man selbst als technischer Laie, dass Ungereimtheiten zwischen Planfeststellungsbeschluss und TÜV-Gutachten bestehen.“
Prof. Dr. Gerd Falkenheim führt in seinem Gutachten aus, Kohlenmonoxyd sei ein deutlich gefährlicheres Gas als alle anderen derzeit in Fernleitungen transportierten Gase. Es sei nicht nur nicht brennbar und hochgradig giftig, sondern geruchs-, farb- und geschmacksneutral und deshalb für den Menschen sensorisch nicht wahrnehmbar. Bereits sehr geringe Konzentrationen führten daher zu ernsthaften Gesundheitsschäden oder sogar zum Tode.
Daher bestehe gerade in dicht besiedelten Gebieten die Notwendigkeit, bereits kleinste Lecks zuverlässig zu erkennen. Im Übrigen, so der Gutachter, seien die Antragsunterlagen in wichtigen Punkten widersprüchlich, zum Beispiel bei den Angaben zum Betriebsdruck. Besonderer Schwachpunkt seien die oberirdischen Ventilstationen, die weder mit einer Leckerkennung ausgerüstet noch gegen unbeabsichtigte und beabsichtigte Fremdeinwirkungen hinreichend gesichert seien. „Das macht das Sicherheitskonzept im Ergebnis wertlos. Eine präzise Leckerkennung ist nicht gewährleistet.“
Bürgermeister Harald Birkenkamp: „Nach diesem Gutachten und den Ausführungen von Prof. Muckel zur Verfassungswidrigkeit des Rohrleitungsgesetzes muss die Firma Bayer den Pipelinebau überdenken. Wer sich jetzt auf die formale Ebene zurückzieht, nimmt die Bürgerinnen und Bürger nicht ernst.“
Am vergangenen Donnerstag (12.07.2007) hatte Prof. Dr. Stefan Muckel von der Universität Köln in Monheim sein Gutachten auf einer Pressekonferenz in Monheim, an der auch Bürgermeister Birkenkamp teilnahm, vorgestellt. „Bereits in dem von der Stadt Ratingen geführten Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht gegen den Besitzeinweisungsbeschluss ist auf die Verfassungswidrigkeit des Rohrleitungsgesetzes hingewiesen worden“, so Bürgermeister Birkenkamp. Ferner seien von der Stadt Ratingen erhebliche Sicherheitsbedenken geltend gemacht worden und gerügt worden, dass Standort- und Trassenalternativen wie eine linksrheinische Trassenführung von der Bezirksregierung nicht geprüft worden sind.Bürgermeister Birkenkamp betont, dass von der Stadt Ratingen weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um den Bau der Pipeline zu verhindern.
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