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Am 23.02.2010 wurde von Bruno
Schillinger Strafanzeige gegen Herr Dr. Guido Westerwelle wegen des
Tatvorwurfs der Beleidigung, Diskriminierung von Erwerbslosen in
Deutschland, als auch der Volksverhetzung erstattet. Die Anzeige ging
per Fax an die Staatsanwaltschaft Berlin.
Die Aussagen des
Bundesaußenministers, Vizekanzlers und Vorsitzenden der Freien
Demokratischen Partei (FDP) stören unserer Meinung nach den inneren
Frieden der Bundesrepublik Deutschland, diskriminieren Erwerbslose
und von Sozialleistungen abhängige Bürger. Sie ignorieren nicht nur
das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Arbeitslosengeld (Hartz
IV) vom 09.02.2010, sondern rufen auch zur Missachtung dieses
Urteiles auf. Daher sind die Aussagen von Herr Dr. Guido Westerwelle
nicht nur antidemokratisch, sie provozieren auch Gewalt (verbal oder
tätlich) gegen Bedürftige. Das Dr. Westerwelle soziale Leistungen
an Gegenleistungen binden möchte, erinnert nicht nur an andere
Politiker dieser Couleur "Wer nicht arbeitet, soll auch nicht
essen", sondern verstößt gegen das Grundgesetz (Art. 12 Abs. 2
Verbot der Zwangsarbeit).
Wir weisen auf die
Unterschriftensammlung für eine Rücktrittsforderung gegenüber Herr
Dr. Westerwelle von Herr Hans-Jürgen Graf aus Nürnberg
hin.
http://www.petitiononline.com/hj1964/petition.html
Deutsche
Bestsellerautoren sprechen sich ebenfalls für einen Rücktritt
aus.
http://de.news.yahoo.com/16/20100215/tde-worst-case-bestsellerautoren-fordern-56bb076.html
Als
ein Beispiel für die Wirkungen der Aussagen Herrn Dr. Westerwelles
verweisen wir auf diesen Beitrag der ARD Redaktion PANORAMA, vom
18.02.2010:
http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/panoramafdp118.html
Unser
Eindruck hat sich verfestigt, dass Herr Westerwelle absehbare
Probleme hat die seiner Klientel vollmundig gegebenen Versprechen von
u.a. Steuersenkungen einzuhalten. Daher versucht er das Urteil des
Bundesverfassungsgericht über die Grundgesetzwidrigkeit der
Regelsätze im ALG II und die notwendigen Verbesserungen für seine
Zwecke zu nutzen und über die aktuelle Hetzkampagne gegen
Erwerbslose und sozial Bedürftige, diese als Schuldige zu
brandmarken.
Gleichzeitig wird der Eindruck erweckt dass Herr Dr.
Westerwelle durch seine Aussagen eine Sollbruchstelle aufbaut oder
Fluchtweg sucht, um die Regierungskoalition 'erhobenen Hauptes'
verlassen zu können, bevor die Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichtes bekannt werden und die notwendigen
Änderungen umgesetzt werden müssen.
Dass über längere Zeit
nicht mit Steuergeschenken für Besserverdienende zu rechnen sein
dürfte, zeigt die erste Berechnung zu einem neuen Regelsatz auf der
Basis der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts durch den Gutachter
Dipl.Kfm. Rüdiger Böker, Mitglied des Deutschen
Sozialgerichtstages. Zitat aus einer Pressemeldung von Frau Barbara
Vallenthin und Herrn Thomas Kallay (einem der Kläger im BverfG
Verfahren):
"Der mit 631 € bezifferte, nach
Bundesverfassungsgerichts-Vorgaben neu berechnete Hartz IV-Regelsatz,
entspricht nicht nur unseren Erwartungen auf Grund eigener
empirischer Analyse, sondern deckt sich ebenfalls mit dem Willen der
Bürger," erklärtHartz4-Plattform-Sprecherin, Brigitte
Vallenthin, gegenüber dem Sozialticker. …
… Die heute
vorgelegten Neuberechnungen des Hartz IV-Regelsatzes wurden
vorgenommen auf Basis der Zahlengrundlage, die auch die
Bundesregierung verwendet hat, nämlich der Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe (EVS) 2003. „"Realitätsgerecht",
wie die Verfassungsrichter es anmahnten, sind insbesondere die
absurden Abzüge der Bundesstatistiker – wir erinnern uns:
Pelzmäntel, Segelflugzeuge, Motorboote usw. – herausgerechnet
worden," so Vallenthin weiter. "Ergebnis: der bisherige
Regelsatz ist "evident unzureichend", denn die Vorgaben
offenbaren eine "Unterdeckung" von 272 €." Für
seine Berechnung hat Rüdiger Böker sämtliche Vorgaben der
Verfassungsrichter zu den einzelnen Regalsatz-Abteilungen
berücksichtigt – insbesondere die Zahlreichen Rügen an den
realitätsfernen Kürzungen - und darüber hinaus die geforderte
Inflationsrate berücksichtigt.
Unter diesen Umständen dürfte
es der Regierung schwer fallen, ja unmöglich sein, den
Regelsatzbetrug gegenüber Erwerbslosen, aber auch
Sozialgeldempfängern und Empfängern von Grundsicherung bei
Erwerbsminderung oder im Alter, fortzusetzen.
Wie
Sozialrichter Borchert im folgenden Artikel der Frankfurter Rundschau
darlegte, hat das BVerfG ein dreißigseitiges Regelwerk für die
Neuberechnung vorgelegt, das von der Regierung zu beachten ist. Das
Ergebnis dieser notwendigen Neuberechnung wird vom
Bundesverfassungsgericht anschließend
geprüft.
http://www.fr-online.de/top_news/2291314_Interview-mit-Juergen-Borchert-Schluss-mitder-Heimlichtuerei.html
Entsprechende
Forderungen nach Senkungen des Regelsatzes zeigen sehr deutlich, dass
man es massiv am Respekt vor dem höchsten deutschen Gericht mangeln
lässt und auch keinen Respekt vor dem Grundgesetz, als Verfassung
unseres Staates hat.
Da sich dies sehr deutlich in den
Aussagen des deutschen Außenministers Dr. Westerwelle zeigt, war
eine Anzeige unvermeidlich und die Rücktrittsforderung nur
konsequent und notwendig.
Wie weisen daraufhin, dass auch
andere Menschen gegen Dr. Westerwelle Anzeigen erstattet haben.
-
ALG II Empfänger aus
Niedersachsen
http://nachrichten.antenne.com/artikel/hartz-iv-niedersachse-erstattet-anzeige-gegen-westerwelle/
und
http://www.hersfelder-zeitung.de/nachrichten/politik/hartz-iv-empfaenger-zeigt-westerwelle-635610.html
-
Bezieher von 100% Erwerbsminderungsrente aus
Nürnberg
http://www.nz-online.de/artikel.asp?art=1175968&kat=4
und http://www.infopartner.net
Wir
hoffen, das die deutsche Justiz diesem unsäglichen, agitatorischen
Treiben des Bundesaußenministers, Vizekanzlers und Vorsitzenden der
Freien Demokratischen Partei (FDP) unter dem Schutzmantel angeblicher
Politik ein Ende machen wird.
March, den 23.02.2010
Bruno
Schillinger
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