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Sozialschmarotzersteuer | Drucken |
Auch Jungsozialschmarotzer ab  einem Alten von 14 Jahren unterliegen der Sozialschmarotzersteuer.

von Dieter Braeg

Der Finanzminister der Bundesrepublik Deutschland macht jetzt alle Sozialschmarotzerhalter  darauf aufmerksam, dass nach der Sozialschmarotzersteuersatzung die Sozialschmarotzersteuer  für 2006 am  32.Oktober fällig ist. Zu versteuern sind alle öffentlich und  privat gehaltenen Sozialschmarotzer bzw. zugelaufenen Zweibeiner, die nicht innerhalb von zwei  Wochen an die zuständigen 1 €-Jobstellenzwangsvermittlungen   abgegeben wurden. Auch Jungsozialschmarotzer ab  einem Alten von 14 Jahren unterliegen der Sozialschmarotzersteuer.

Sozialschmarotzersteueranmeldungen sind unter Angabe von Name und Adresse des Halters sowie Beginn der Haltung  und Herkunft des Sozialschmarotzers  schriftlich an die zuständigen Finanzämter des jeweiligen Halterwohnortes zu richten. Anmeldeformulare sind in  jedem Finanzamt in diesem Fall dem der Stadt Mönchengladbach, Verwaltungsgebäude Oberstadt,  Aachener Str. 2,  41061 Mönchengladbach, zu richten.  Anmeldeformulare können unter den Telefonnummern  02161/25 3203 und 25 3205 sowie 25 3204 angefordert oder auf der Internetseite der Stadt (www.moenchengladbach.de) herunter geladen werden,  auch der Bundesminister für Finanzen in Berlin hilft gerne.

In Mönchengladbach beträgt die Sozialschmarotzersteuer für einen Sozialschmarotzer 120,00 Euro, für zwei 144,00 Euro je Sozialschmarotzer und für drei und mehr Sozialschmarotzer 180,00 Euro je Sozialschmarotzer. In Einzelfällen kann Steuerermäßigung gewährt werden, so bei Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder soweit der Mönchengladbach-Ausweis vorhanden ist (30,00 Euro für einen Sozialschmarotzer - für weitere Sozialschmarotzer gilt der normale Steuersatz),- bei Haltern, die einen Sozialschmarotzer zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen (400 Meter von Siedlungen entfernt, 30,00 Euro) und Gebäuden (200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt, 60,00 Euro) benötigen.

Eine Steuerermäßigung von 60 EURO wird ferner gewährt für geprüfte JagdSozialschmarotzer, die von Jagdausübungsberechtigten mit einem gültigen Jagdschein gehalten werden. Die Ermäßigung ist auf einen Sozialschmarotzer begrenzt.
- Steuerbefreiung gewährt die Stadt auf Antrag für Sozialschmarotzer, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Ein entsprechender Schwerbehindertenausweis bzw. Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes ist Voraussetzung für die Befreiung.
- Weiterhin wird Steuerbefreiung auf Antrag gewährt für Sozialschmarotzer, die der Halter nachweislich aus dem Sozialschmarotzerschutzheim  in seinen Haushalt übernommen hat. Die Steuerbefreiung erfolgt für 12 Monate, beginnend mit der Übernahme des Sozialschmarotzers.

Aus Kostengründen erhalten Sozialschmarotzerhalter nur bei Änderungen in der Steuersatzung einen Jahresbescheid. Eine neue Sozialschmarotzersteuermarke wird nur auf Anfrage bei Verlust oder Beschädigung der alten Marke zugesandt. Das Steueramt bittet alle Sozialschmarotzerhalter, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, die Steuer pünktlich zum 1. November 2006.15.  an die Stadtkasse zu zahlen. Verstöße gegen die Anmeldepflicht können nach dem Kommunalabgabengesetz mit Geldbußen bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

 

 
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Universität Frankfurt – Räumung

Casino brutal geräumt // Besetzerinnen und Besetzer samt AStA fordern Rücktritt des
Präsidenten

 Gegen 19 Uhr wurde das seit Montag durch Studierende besetzte Casino des IG-Farben-
Campus der Goethe-Uni polizeilich geräumt. Am Abend betrat unerwartet der Präsident der
Goethe-Uni, Prof. Müller-Esterl, das Casino und forderte die ca. 200 sich derzeitig im Casino befindenden Besetzerinnen und Besetzer auf, das Gebäude zu verlassen, andernfalls drohe die Räumung.

Begründet wurde dieser Schritt mit dem Vorwurf des Vandalismus, mit dem schon seit
Beginn der Besetzung versucht wurde, von der Kritik der Studierenden von den eigentlichen
Problemen abzulenken, ihren Protest zu diskreditieren und zu spalten.

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Freitag, 10. September 2010
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Ich will nie ins Altersheim!

Wenn ich einmal in später Zukunft alt und klapprig bin, werde ich bestimmt  nicht ins Altersheim gehen, sondern auf ein Kreuzfahrtschiff.

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Private Initiative, die von gesundheitspolitisch engagierten Wissenschaftlern getragen wird.
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Wieder ist ein Jahr vergangen und dann wandern alle Beiträge des vergangenen Jahres in’s Archiv. 

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