Die Pflicht ist, so wurde mir einmal in jungen Jahren beigebracht etwas, was zu tun jemand als eine innere, sittliche oder, moralische Verpflichtung ansieht, was seine eigenen bzw. die gesellschaftlichen Normen von ihm fordern. Wird sowas zu einer staatsbürgerlichen Pflicht so müsste schon kontrolliert werden, wie weit Mensch als Mitglied an diesem Gebilde beteiligt ist.
Allerdings gibt es neben der Pflicht auch eine Kür. Da beurteilen Punktrichterinnen und Punktrichter, wie gut man entsprechend gültigem „Pflichtenheft “die Pflichtaufgaben erfüllt hat. Als Punkterichter in diesem nichtunseren Staat würde ich, was die „Pflicht Pandemiebekämpfung“ betrifft, den verantwortlich Beteiligten kaum mehr als einen Punkt geben und den nur sehr ungern. Zur Aufgabe „Krankheit vom deutschen Volk abzuwenden“ reicht die Note „nicht genügend“ kaum.

Jeden Abend erreicht meine Wut ihren Höhepunkt, wenn in den Nachrichten das „Seuchentheater“ mit völlig unbegabten und nicht ausgebildeten Kräften, irgendwelche RegularVerkündigungen absondert. Am Anfang der Pandemie, gab der Mime Söder bekannt(Aufnahmeprüfung zur Max Reinhard Akademie nicht bestanden), es sei nicht nötig zum Schutz vor dem Virus Masken zu tragen. Diese Weisheit wurde nicht verbreitet, zum Schutz der Menschen, sondern wegen fehlendem Lagerbestand der Masken. Mal fehlte Impfstoff, dann war einer nur für bestimmte Gruppen geeignet, dann wieder nicht. Mal sollte getestet werden, dann wieder nicht. Dann trat der Chor der MinisterpräsidentinnenPräsidenten auf und sag das Lied: Impfen, impfen, impfen tralalalaaa“.
Durch Nichtimpfung um den Verstand gebrachte Volksmassen waren nicht bereit, wie Söder so oft werbend bat, im schönen Bayern Spaziergänge zu machen, sondern man zog, geistreich skandierend, „wir sind das Volk“ ohne den Nachsatz „ich bin ein Depp“ durch Deutschlands Innenstädte, betreut von einer Polizei, die nicht in der Lage war, die geltenden Gesetze zum Schutz vor Covidansteckung (Abstand-Maske) durchzusetzen. Die neue Mutation die, auch darüber will man kaum Worte verlieren, durch eine neuere mit wer weiß was für Überraschungen glänzt, setzt man nun die Impflicht entgegen und operiert mit einem neuen Wort. „Durchseuchung“ – ab wann frage ich mich, wird es eine Druchseuchungspflicht geben?  Ab wann hört das Verständnis für jene Demoteilnehmerinnen und Teilnehmer auf, die angeblich „besorgt“ sind und später, wir kennen das aus der Geschichte, sich hinter dem Slogan „Wir haben von NICHTS gewusst“ verstecken?
Fakt ist, seit zwei Jahren vertuscht man vor dem Volk, von dem man Schaden abwenden will, folgende Tatsachen:
Die Zahl der Kliniken und Krankenhäuser in Deutschland ist seit Jahren rückläufig. Waren es 1991 noch rund 2.400, zählt das Statistische Bundesamt aktuell noch 1.914 Kliniken. Die privaten Träger konnten dabei ihren Anteil von 21,7 Prozent im Jahr 2000 auf rund 37,8 Prozent der Häuser im Jahr 2019 ausbauen. Man hat also fahrlässig dem Gott der Profitmaximierung die Schließung von fast 500 Kliniken geopfert

Mit der verminderten Zahl der Häuser hat sich auch die Anzahl der Krankenhausbetten reduziert – 2019 zählte das Statistische Bundesamt rund 494.300. Damit hat sich die Anzahl von Krankenhausbetten verglichen mit dem Jahr 1991 um rund ein Viertel verringert. Die Reduktion entfiel auch hier vor allem auf die öffentlichen und freigemeinnützigen Träger, wohingegen die privaten Häuser ihre Kapazitäten ausbauen konnten. Gleichzeitig ist die Zahl der behandelten Patienten seit den frühen neunziger Jahren um rund 25 Prozent auf aktuell rund 19,4 Millionen Fälle gestiegen. Aus weniger Betten und Kliniken aber mehr zu behandelnden Patienten resultiert eine deutlich verringerte Verweildauer von derzeit durchschnittlich 7,2 Tagen (1992: 13,3 Tage).
Wo liebe Politik bleibt, die FÜRSORGEPFLICHT?
Wäre eigentlich neben der völlig desinformierenden Korona Politik nicht notwendig gewesen, die Forderung aufzustellen – her mit neuen Krankenhäusern, her mit gut bezahlten und attraktiven Ausbildungsplätzen für Krankenhaus- und Pflegepersonal. Hat man davon was gehört? Hat Herr „HartaberFairPlasberg“ oder „LaberLanz“ den verkümmerten öffentlich-rechtlichen Aufklärungsdaumen an die Wunde gelegt? Haben Krankenkassen, Gewerkschaften protestiert? Gab es eigentlich irgendwann vernünftige Regularien zur Sicherung der Gesundheit bei allen abhängigen Beschäftigten. Homeoffice jodelten alle, landauf landab – Arbeitsplatzgestaltung, Kostenübernahme, evtl., notwendiger Gesundheitsschutz dieser „neuen“ Arbeitsplätze? Nix! Den Weberaufstand gab es wenigstens noch, den „HomeOfficeAufstand“ wird es nie geben.
Die gesetzlichen Krankenkassen sind Körperschaften öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Diese besteht in der Regel aus gewählten Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber. Die Mitglieder der Selbstverwaltung sind ehrenamtlich tätig und werden alle sechs Jahre im Rahmen von Sozialwahlen gewählt. Selbstverwaltung? Wieso war es dann möglich, so viele Krankenhäuser zu schließen?  Beiträge erhöhen, das geht. Endlich auch nur den Hauch einer Krankenversicherungspflicht für alle einzuführen, geht nicht. In Österreich, dem heißgeliebten Spottland fürs deutsche Feuilleton liegt der Arbeitnehmeranteil für die Krankenversicherung noch immer unter 5%! Gibt es in Deutschland den „Selbstverwaltungsschlaf“?
Ich will dem Herrn Lauterbach helfen, hier die Eckdaten der angeblich ab 1.2.2022 in Kraft tretenden österreichischen Impfpflicht:
Gültigkeit: Für alle Personen ab 18 Jahren.
Ausnahmen: Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, Schwangere – und Genesene für einen Zeitraum von sechs Monaten. Wer sich mit Corona infiziert, muss sich ab diesem Zeitpunkt also 180 Tage lang nicht impfen lassen.
Ablauf: Zwischen Anfang Februar und 15. März werden alle Haushalte schriftlich über die Maßnahme informiert. Ab 16. März wird kontrolliert und gestraft. Für einen nicht näher definierten späteren Zeitpunkt ist eine dritte Phase möglich, in der Ungeimpfte einen Termin für die Impfung bekommen und Strafen drohen, wenn dieser nicht eingehalten wird – ob es dazu überhaupt kommt, hängt aber vom weiteren Verlauf der Pandemie ab.
Strafhöhe: Von 600 bis 3.600 Euro, maximal vier Mal pro Jahr. Keine Beuge- und Freiheitsstrafen.
Ich verkneife mir einige letzte Bemerkungen nicht:

Keiner weiß, was sie können, aber alle nennen sie Regierung
Sollte mit dem Nichtimpfen nicht auch die große Denkunfähigkeit so vieler Menschen in Zusammenhang stehen?
Nun ungeimpftes Volk, Helm ab, zum Nachdenken!

Dieter Braeg