Am 4. Mai 1941 erklärte Adolf Hitler vor dem Reichstag, die Wehrmacht war in Griechenland einmarschiert: „Dem besiegten, unglücklichen griechischen Volk gegenüber erfüllt uns aufrichtiges Mitleid. Es ist das Opfer seines Königs und einer kleinen verblendeten Führungsschicht.“
Am 20. Mai 1941 begann mit einer Luft- und Seelandung durch die deutsche Wehrmacht, an der auch die Reichenhaller Gebirgsjäger beteiligt waren, die Invasion der Insel. Die Verteidiger, 32 000 Soldaten des britischen Empire und 10 000 griechische Soldaten, fügten den Invasoren materielle und personelle Verluste in Höhe von bis zu 50 Prozent zu. Im Oberkommando des Heeres erwog man deswegen sogar eine Verschiebung des nunmehr auf den 22. Juni 1941 festgesetzten Angriffs auf die Sowjetunion. Erst am 30. Mai, als die Kämpfe auf der Insel zugunsten der Wehrmacht beendet waren, erging die Weisung, dass der Überfall auf die UdSSR wie geplant zu beginnen habe.
Die personellen Verluste der Wehrmacht waren auch deshalb so hoch, weil sich die Bevölkerung an der Abwehr der Aggression beteiligte. Obwohl dieses Verhalten der Kreter durch Artikel 2 der Haager Landkriegsordnung von 1907 gedeckt war, nahmen es die Invasoren zusammen mit der Behauptung, es seien von der Bevölkerung Gräueltaten gegen Deutsche verübt worden, zum Anlass für einen Rachefeldzug. Der Kommandeur der 5. Gebirgsdivision, Julius Ringel, befahl am 23. Mai, für jeden getöteten oder verwundeten Deutschen seien zehn Griechen zu erschießen. Soldaten umstellten Dörfer und trieben die Bevölkerung zusammen. Vor den Augen der Dorfgemeinschaft erschoss man wahllos und ohne Prüfung, ob die Einwohner dieses Ortes sich am Kampf beteiligt hatten, meist 20 bis 30, manchmal auch deutlich mehr Männer.

Ende Mai waren die Kämpfe beendet. Italien besetzte im Osten etwa ein Drittel der Insel, der größere westliche Teil kam unter deutsche Herrschaft.
Um die Kreter zur Duldung der Okkupation, der ökonomischen Ausbeutung und zur Arbeit für die Deutschen zu zwingen, wurde der Massenterror auch nach dem Ende der Kämpfe fortgesetzt. Am 31. Mai 1941 erließ der Kommandierende General des XI. Fliegerkorps, Kurt Student, einen Grundsatzbefehl, der als eine der grausamsten Weisungen der jüngeren deutschen Militärgeschichte gilt. Student legalisierte darin die »wilden« Massenerschießungen durch »die Truppe« während der Kämpfe. Es sei systematisch und »mit äußerster Härte« vorzugehen. Die Maßnahmen waren als Revanche für die hohen Verluste und, wie Student betonte, »als Abschreckungsmittel für die Zukunft« gedacht. Der General verordnete einen drakonischen Strafkatalog. Neben dem »Niederbrennen von Ortschaften« sollten Erschießungen bis »zur Ausrottung der männlichen Bevölkerung ganzer Gebiete« erfolgen. Auf Grund der Befehle wurden zwischen Anfang Juni und Ende September 1941 etwa 2000 Kreter umgebracht.
Seit dem Jahre 1969, da hatte der Stadtrat die Brücke über die Salzach in „Kreta Brücke“ umbenannt (siehe Foto) und einen Gedenkstein errichtet, findet dort um den 20. Mai, eine Gedenkkundgebung statt.
Im Jahre 2019 eröffnete der Vorsitzende des Kameradenkreises der Gebirgstruppe, Manfred Held, die Gedenkfeier. Bücken Name und Denkmal erklärte Held, erinnere nicht nur an die gefallenen Soldaten, sondern auch an die Kriegstoten der Stadt Bad Reichenhall im zweiten Weltkrieg. "Ein Menetekel für die Stadt ist der 25. April 1945, an dem nach einem Bomberangriff der Alliierten weite Teile der Innenstadt zerstört und mehr als 200 Tote zu beklagen waren", sagte Held.
Ein gesellschaftliche Gedenken an die Verfolgten des Nationalsozialismus findet kaum statt und die Täterinnen und Täter zu Opfern und Heldinnen und Helden verklärt. Dier Kriegsverbrechen der Reichenhaller Gebirgstruppe wurden und werden nicht thematisiert werden. Ihr Kommandeur, Generalmajor Julius Ringel (1889 bis 1967) befahl 1941 aufgrund des (für die deutsche Führung völlig überraschenden) Widerstands der kretischen Bevölkerung: „ (…)für jeden deutschen Verwundeten oder Gefallenen zehn Kreter zu erschießen, Gehöfte und Dörfer, in denen deutsche Truppen beschossen werden, niederzubrennen, in allen Orten Geiseln sicherzustellen.“ Ringel erhielt  im Juni 1941 das Ritterkreuz und zwei Jahre später „zum 10. Jahrestag der “Machtergreifung” das Goldene Parteiabzeichen der NSDAP. Ringellebte als Pensionist in Bad Reichenhall, wo er 1967 verstarb, ohne sich je für die unter seinem Kommando verübten Gräueltaten verantworten zu müssen.
Erst im Jahre 2012 wurde  die Reichenhaller Gebirgsjägerkaserne von General Konrad Kaserne in Hohenstaufen Kaserne umbenannt. Diese Umbenennung erfolgte viel zu spät, denn Rudolf Karl Peter Georg Konrad war verantwortlich für Partisanenverfolgung und gleichzeitig radikaler Antisemit. Aus einem seiner Truppenbefehle (Jahresbefehl 1941/42):in dem es u. a. hieß: „Dem Führer und seinem Werk gehört unsere ganze Hingabe. Wir wollen es hüten und siegreich tragen durch das neue Jahr zum Heile Deutschlands.“ ( Bundesarchiv-Militärarchiv Freiburg, Bestand RH 24-49-47)
Zwar hat der Reichenhaller Stadtrat in einer Resolution im November 2011 zu Benennung der Kretabrücke festgestellt, dass diese auch der durch Gewalt und Unrechtshandlungen zum Opfer gewordenen Zivilisten der Bevölkerung Kretas gewidmet  sei und das jährliche Gedenken  der Erinnerung, der Mahnung, der Völkerverständigung und der Versöhnung diene.
Davon konnte bei den bisherigen „Gedenkfeiern“ keine Rede sein. Die notwendige Information und Aufklärung der tatsächlichen Verbrechen die an der Bevölkerung von Kreta begangen wurden, fanden nicht statt. Einige „Nebensätze“ reichen da nicht aus! Auf der „Gedenktafel“ der Kretabrücke steht: „Den Toten zum Gedenken den Lebenden zur Mahnung..1941 starben vor und auf Kreta 246 Reichenhaller Gebirgsjäger.“
Diese Art von „Mahnung“ und „Gedenken“ verdrängt die Verbrechen der deutschen Besatzungsmacht,  die an der Zivilbevölkerung von Kreta begangen wurden.  
Zusammen mit dem Strafverfolgungsversuchen legte  das griechische Kriegsverbrecher Büro in Athen 1956 den deutschen Justizbehörden eine sehr detaillierte Auflistung der deutschen Kriegsverbrechen auf Kreta vor. In den darin namentlich aufgeführten 108 Ortschaften sind die folgenden Rechtsverletzungen begangen worden. Jede einzelne Tat ist mit Datumsangabe festgehalten.
Orte mit Massenhinrichtungen und Erschießungen                    42
Einzelne Hinrichtungen und Erschießungen                               89
Morde                                                                                            9  
Tötungen                                                                                       9
Fälle von Folterung mit Todesfolge                                             12
Fälle von Entführung mit Todesfolge                                           23
Niedergebrannte Ortschaften                                                      14
Durch Artilleriebeschuss zerstörte Orte mit mindestens7 Toten   7

Auf der Liste sind weiterhin folgende Delikte mit Orts- und Datumsangabe verzeichnet:
Folter                                         33
Mißhandlung                              41
Verletzung                                   7
Nötigung                                    30
Bedrohung                                 13
Terrorisierung                            11
Erpressung                                13
Verhaftung                                 61
Entführung                                   2
Zwangsarbeit                             10
Deportation nach Deutschland    4
Sexualdelikte                               7
Brandstiftung                             19
Zerstörung                                 10
Plünderung                                60

Ohne Zahlenangaben sind diese Taten aufgelistet:
*Erschießung griechischer Zivilisten nach der Kapitulation Deutschlands
*Verbrennung dreier Kinder
*Erschießung eines Kindes
*Erschießung eines 12 jährigen Kindes
*Raubmord
*Freiheitsberaubung des Abtes und zweier Mönche mit Todesfolge
*Notzucht an einem minderjährigen Mädchen
*Misshandlungen (Peitschen)
*Umwandlung der Dorfkirche in ein Bordell
*Beschlagnahme des Kriegseigentums

In den Gerichtsakten deutscher Verfahren finden sich noch manche Hinweise auf Kriegsverbrechen, die in dieser von Griechenland vorgelegten Liste nicht genannt sind, so zum Beispiel die Hinrichtung von 10 Männern in Sternes.
Auf einer von der Staatsanwaltschaft des Appellationsgerichtes Athen zusammengestellten Liste vom 21. April 1965 sind allein in Iraklion die Namen von 267 hingerichteten mit Datumsangabe genannt.
Verbindliche Gesamtzahlen Hallo von Kreta ließen sich nicht eruieren Details erheblichen Abweichungen der Zahl der getöteten rührt daher, dass zwischen Kriegstoten und hingerichteten unterschieden wird. Bei Kampfhandlungen getötete gelten als „reguläre“ Kriegstote. Dabei ist im Nachhinein nicht mehr festzustellen, ob der Artilleriebeschuss eines Dorfs als eine Kampfhandlung oder als eine Repressalie gewertet wurde.

Dieter Braeg
nach „Schatten ohne Mann“ Die deutsche Besetzung Kreats 1941-1945 und anderen Quellen.
April 2021
Fotos – Dieter Braeg