§ 1
KOSSAWA engagiert sich für das Selbstbestimmungsrecht und die Chancengleichheit aller Menschen sowie für deren Beteiligung an gesellschaftlichen Entscheidungen und Prozessen soweit dabei das entspannte Geistesleben möglich ist. Das Ziel der Zeitung ist es, eine kritische Öffentlichkeit herzustellen.
§ 2
KOSSAWA tritt ein für die Verteidigung der demokratischen und der Menschenrechte und wendet sich gegen jede Form der Diskriminierung. Sie möchte besonders solche Personen und Gruppen zu Wort kommen lassen, die gegenüber politisch und gesellschaftlich Mächtigen kein Gehör finden und die in der vorherrschenden Berichterstattung unterrepräsentiert sind.
§ 3
KOSSAWA ist unabhängig und nicht parteigebunden. KOSSAWA stellt sich nicht in den Dienst politischer, ökonomischer, religiöser, weltanschaulicher und anderer Gruppen- und Einzelinteressen. Ihrer Informationspflicht entsprechend muss diese Onlinezeitung für ein entspanntes Geistesleben ohne Rücksicht auf Personen und Organisationen kritisch berichten.
§ 4
KOSSAWA verpflichtet sich der wahrheitsgetreuen, verantwortungsvollen Berichterstattung im Sinne der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex). Sie verzichtet auf eine Berichterstattung, die Vorurteile verfestigt. Sie widersteht dem Druck von Stereotypen und dem thematischen und sprachlichen Konformismus. Stattdessen bemüht sie sich um das Entwickeln eines eigenen publizistischen Profils und einer Sprache, die emanzipatorischen Ansätzen Rechnung trägt.
§ 5
In diesem Rahmen wird KOSSAWA frei und selbstständig gestaltet. Keine Beiträgerin und kein Beiträger wird gezwungen, gegen die eigene Überzeugung zu schreiben, zu redigieren oder zu bebildern.
§ 6
KOSSAWA informiert unter anderem über alle relevanten Bereiche des öffentlichen Lebens. Darüber hinaus hat KOSSAWA Entscheidungen und Entwicklungen im Blick, die für die Menschen auf dieser Welt von maßgeblichem und unmaßgeblichem Interesse sind. Maßstab für die Auswahl der zu veröffentlichenden Themen ist deren Informations- und Neuigkeits- und Geistesentspannungswert. KOSSAWA ist bemüht, alle Informationen vor der Veröffentlichung mit angemessener Sorgfalt zu prüfen. Neben informierenden Darstellungsformen haben zugleich auch unterhaltende Beiträge sowie Tipps zur Freizeitgestaltung und zur praktischen Lebenshilfe ihren Platz.
§ 7
KOSSAWA will Leserinnen und Leser in die Lage versetzen, sich ein eigenes Urteil zu bilden. Wichtige Ereignisse werden zu diesem Zweck analysiert und kommentiert. Dabei sollen auch unterschiedliche Positionen sowie ausgewählte externe Meinungen zu Wort kommen. Gastautorinnen und -autoren geben ihre Meinung wieder.
§ 8
KOSSAWA stellt sich nicht als Meinungsforum zur Verfügung. Leserbriefe sind als bereichernde Ergänzung der redaktionellen Beiträge nicht willkommen und werden im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten nicht veröffentlicht.
§ 9
Das Redaktionsstatut von KOSSAWA ist verbindlich für eine eventuell geplante Printausgabe sowie für den Internetauftritt.
Salzburg August 2006